Die 6 Optionen für eine Niederlassung

Die 6 Optionen für eine Niederlassung

Heutzutage gibt es für niederlassungswillige Ärzte und Ärztinnen eine Vielzahl an unterschiedlichen Niederlassungsmöglichkeiten. Die Etablierung neuer Praxisformen hat dabei vor allem den Vorteil, dass die Entscheidung für die Art und Weise der Niederlassung in Abhängigkeit von den individuellen Karriere- und privaten Lebensplänen getroffen werden kann. Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten zu sechs möglichen Optionen.

Die Einzelpraxis

Wer sich für die Niederlassung in einer Einzelpraxis entscheidet, genießt die vollkommende Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit für sowohl organisatorische als auch Wirtschaftliche Fragen innerhalb der Praxis. Die Ärzte und Ärztinnen haben freie Verfügung über Behandlungszeiten, Urlaubsplanung und Personalplanung, müssen aber auch die Verantwortung für funktionierende Praxisstrukturen und den wirtschaftlichen Erfolg der Praxis übernehmen.

Die Praxisgemeinschaft

Für eine Praxisgemeinschaft ist es üblich, dass sich Kooperationspartner Ressourcen wie Praxisräume, Geräte oder Fachpersonal teilen. Dennoch betreuen sie ihren eigenen Patientenstamm und arbeiten unabhängig voneinander – sowohl aus medizinischer als auch wirtschaftlicher Sicht.

Die Gemeinschaftspraxis

Eine vollkommende Unabhängigkeit gibt es innerhalb einer Gemeinschaftspraxis nicht. Ärzte und Ärztinnen einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) arbeiten gemeinsam für den wirtschaftlichen Erfolg der Praxis. Dabei teilen sie sich nicht nur Räumlichkeiten und Personal, sondern auch ihren Patientenstamm. Dennoch ist es nicht unüblich, dass sich die Kooperationspartner in ihrem Fachgebiet unterscheiden.

Teilzulassung

Bei einer Teilzulassung entscheiden sich Ärzte und Ärztinnen häufig dazu ihre Arbeitskapazitäten auf die Arbeit in einer Praxis und in einem Krankenhaus aufzuteilen. Das bedeutet, dass sie teilweise noch in einem Angestelltenverhältnis bleiben. Das Konzept der Teilzulassung wird auch von vielen Ärzten und Ärztinnen gelebt, die Wert auf eine ausgeglichene work-live-balance legen und daher ihrer Selbstständigkeit in Teilzeit ausüben.

Anstellung als Arzt

Wer denkt, eine Niederlassung ohne eine Selbstständigkeit sei nicht möglich, der täuscht sich. Es gibt viele Praxen, die vor allem jungen Ärzten und Ärztinnen ein Angestelltenverhältnis anbieten. Der Vorteil dabei liegt darin, dass Angestellte einer Arztpraxis ohne ein finanzielles Risiko in einer Praxis mitarbeiten können. Als Arbeitnehmer gelten auch für sie die gesetzlichen Regelungen des Arbeitnehmerschutzes. Das heißt, dass sie neben einem sicheren Gehalt, Anspruch auf bspw. Elternzeit oder Elterngeld haben.

Jobsharing-Praxis

Die Grundidee ist, dass etablierte Ärzte und Ärztinnen einen Teil ihrer Arbeitszeit an meist jüngere Kollegen abgeben. Dabei liegt ein Vorteil vor allem darin, dass langsam eine Praxisübergabe vorbereitet werden kann. Der andere Vorteil besteht darin, dass sich niederlassungswillige Ärzte und Ärztinnen auch in Bereichen mit Neuzulassungsbeschränkungen selbstständig machen können.

By | 2021-07-29T09:03:28+00:00 Mai 8th, 2021|

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